Private Haftpflichtversicherung

Für jeden Schaden, der anderen Personen, oder deren Eigentum unbewusst, fahrlässig, oder vorsätzlich zugefügt wird, muss der Verursacher bis zu vollen Schadenshöhe haften. Die Verjährungsfrist beträgt in Deutschland 30 Jahre (§823 BGB).

Im Schadensfall kann das für jeden Verursacher sogar den finanziellen Ruin bedeuten, weil die Schadenssummen oft sehr schnell mehrere einhunderttausend Euro sein können.
Helfen und schützen kann nur eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Damit ist die Private Haftpflichtversicherung die wichtigste freiwillige Versicherung, die jeder haben sollte.
Erstaunlich ist nur, dass in Deutschland nur jeder dritte Bürger diese wichtigste aller Versicherungen besitzt.

Mit ihr sind der Versicherungsnehmer und seine Familie bei fahrlässigen und unbewussten Schäden bis zur Deckungssumme abgesichert. Für vorsätzliche Schäden gibt es keine Absicherung bei keiner Versicherung.
Eingeschlossen sind auch volljährige unverheiratete Kinder, wenn sie noch in der Ausbildung, oder beim Bund sind. Bei Heirat ist eine eigene Versicherung abzuschließen, um geschützt zu sein.
Bei Lebenspartnerschaften ist der Partner namentlich zu benennen, wenn er mit eingeschlossen werden soll.

Vom Versicherer der Privathaftpflicht werden alle Schadenersatzansprüche, auch unberechtigte, selbst bearbeitet und wenn es sein muss, auch vor Gericht vertreten.
Mit der Privaten Haftpflichtversicherung sind alle typischen Schäden im privaten Bereich abgedeckt. Versichert sind auch alle Haftpflichtschäden an und auf Grundstücken von Einfamilienhäusern, einschließlich einer Einliegerwohnung.

Auch kleinere Haustiere (Katzen, Vögel) sind mit versichert. Für größere Tiere (Hunde, Pferde) sollte eine extra Tierhaftpflicht abgeschlossen werden.

Auch Eigentümer von Mehrfamilien- oder Gewerbehäusern können sich hier nur mit einer extra Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen.
Im Vergleich zu den möglichen Haftungsschäden ist der Versicherungsbeitrag einer Privaten Haftpflichtversicherung eher gering. Dabei sollte die Deckungssumme heute mindestens 1 Mill Euro betragen. Sinnvoll ist eine Deckungssumme von ca. 2 Mill Euro.

Abhängig vom Versicherer, der Deckungssumme und den eingeschlossenen Leistungen liegen die Jahresbeiträge in der Regel zwischen 50 und 100 €.

Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung, für kleinere Schäden, kann dieser Beitrag auch geringer sein.

Bei Einrichtungsgegenständen ist es häufig fraglich welche Versicherung den Schaden hierfür übernimmt, und ob überhaupt. Ein Beispiel hierzu wären kaputt gegangene Grohe Badarmaturen : Wurden diese versehentlich in einem fremden Badezimmer beschädigt, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung den Schaden. Sollten diese jedoch im eigenen Badezimmer ohne fremde Einwirkung undicht werden und ein Wasserschaden dadurch entsteht, ist hierfür in den meisten Fällen die Hausratversicherung zuständig.

Die private Haftpflicht ist eine Grundversorgung, die jeder haben sollte. Es kann schnell einmal etwas passieren, das hohe Kosten verursachen kann. Man nehme nur mal an, man setzt sich aus Versehen auf die Titan Brille eines anderen. Diese Brillen sind teuer. Die Haftplicht schütz, da diese verursachten Schaden übernimmt. Zudem ist die Vericherung nicht einmal unnötig teuer. Das kann und sollte sich einfach jeder leisten.

Die private Haftplicht greift nicht, bei einer Beschädigung der eigenen Einbauschränke . Die Versicherung kommt nur zum Einsatz so man das Eigentum einer anderen Person beschädigt hat. Es ist auch wichtig, dass klar ist, dass der Versicherte selbst den Schaden hervorgerufen hat. Versicherungen sind nicht dafür bekannt ohne zu zögern zu zahlen. Was heißt, dass Beweise für die Verursachung des Schadens bestehen müssen. Der Beste Beweis ist immer ein Zeuge. Zudem muss klar sein, dass es sich nicht um eine mutwillige Beschädigung handelt, sonst wird der Schaden nicht übernommen.